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   BGH, 17.09.2008 - 5 StR 276/08   

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https://dejure.org/2008,8867
BGH, 17.09.2008 - 5 StR 276/08 (https://dejure.org/2008,8867)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2008 - 5 StR 276/08 (https://dejure.org/2008,8867)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2008 - 5 StR 276/08 (https://dejure.org/2008,8867)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung eines Gerichts zur Stützung seiner Auffassung hinsichtlich der hinreichenden Konstanz der Angaben einer Nebenklägerin

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Aussage gegen Aussage; Aussagekonstanz bei detailarmer Aussage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 106
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 5 StR 276/08
    Letztlich kann dieser Darstellung entnommen werden, dass die Sachverständige die bei der gebotenen Vorgehensweise (vgl. BGHSt 45, 164, 168 m.w.N.) zu bildende Hypothese, die Aussage sei unwahr, als nicht widerlegt angesehen hat.
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 5 StR 276/08
    Die Beweiswürdigung des Landgerichts weist Rechtsfehler auf (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt).
  • BGH, 27.03.2003 - 1 StR 524/02

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; erschöpfende; Aussage gegen Aussage;

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 5 StR 276/08
    Dies wäre aber erforderlich gewesen, da das Gericht eine schwierige Frage, zu der es den Rat eines Sachverständigen in Anspruch genommen hat, abweichend von dem Gutachten gelöst hat (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 5 und 9).
  • BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 5 StR 276/08
    Dies wäre aber erforderlich gewesen, da das Gericht eine schwierige Frage, zu der es den Rat eines Sachverständigen in Anspruch genommen hat, abweichend von dem Gutachten gelöst hat (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 5 und 9).
  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 370/99

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Inbegriff der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 5 StR 276/08
    a) Es begegnet schon Bedenken, dass das Landgericht nicht ersichtlich bedacht hat, dass die Detailarmut der Angaben der Nebenklägerin Auswirkungen auf die Aussagekraft des Konstanzkriteriums für die Bewertung der Glaubhaftigkeit einer Aussage haben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 370/99, insoweit in NStZ 2000, 217 nicht abgedruckt).
  • LG Freiburg, 07.03.2013 - 3 KLs 160 Js 4771/10

    Strafbarkeit sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen des Besitzes

    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof (vgl. Entscheidung vom 10. November 2010 - 2 StR 403/10 - und ferner BGH NStZ 2009, 106 f.) lediglich deutlich gemacht, dass eine Detailarmut insbesondere Auswirkung auf die Aussagekraft des Konstanzkriteriums für die Bewertung der Glaubhaftigkeit einer Aussage haben kann.
  • BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung der für und gegen die

    b) Auch ist im angefochtenen Urteil die Entwicklung der Angaben der Geschädigten, der für die Bewertung ihrer Zuverlässigkeit und der von der Kammer angenommenen Konstanz Bedeutung zukommt, nicht mit der für eine Nachprüfbarkeit erforderlichen Ausführlichkeit dargestellt (vgl. BGH StV 1994, 227 m.w.N.; 2002, 469; Beschl. vom 16. Februar 2000 - 3 StR 28/00; vom 17. September 2008 - 5 StR 276/08).
  • OLG Koblenz, 14.10.2010 - 1 Ss 139/10

    Strafrechtliche Verurteilung des früheren Bürgermeisters der Verbandsgemeinde

    Sofern nicht besondere Umstände - wie etwa in den Fällen, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs NStZ-RR 2004, 271 (Schädelfraktur der Opferzeugin), NStZ 2009, 106 (Hinwegsetzen über ein Glaubwürdigkeitsgutachten), StV 2008, 237 (Widersprüchlichkeit der mitgeteilten Aussagefragmente und Bewertung der früheren Angaben des Belastungszeugen für ein Teilgeschehen als weitgehend unglaubhaft) und NStZ 2010, 100 (deutliche Anzeichen einer Persönlichkeitsstörung und erhebliche Divergenzen in den Angaben zum Kerngeschehen) zugrunde liegen - gegeben sind, genügt entweder die tatrichterliche Mitteilung, dass die Angaben kontinuierlich gleich waren, oder die Mitteilung der Differenzen zwischen den Aussagen.
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